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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung und Anerkennung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte der Ländlegold Edelmetallhandel GmbH, Stiglingen 1, 6850 Dornbirn (nachfolgend „das Unternehmen") mit ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „der Kunde"). Mit dem Betreten der Geschäftsräumlichkeiten, der Nutzung der angebotenen Ankaufs- oder Verkaufsdienstleistungen sowie mit der Durchführung einer Anlieferung, Barzahlung oder sonstigen Transaktion erklärt der Kunde, dass er vor Vertragsschluss die Möglichkeit hatte, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen, und erkennt diese als verbindlich an. § 2 Zusicherungen des Kunden Der Kunde erklärt und sichert zu, dass sowohl die angelieferte Ware als auch gegebenenfalls eingesetzte oder empfangene Barmittel aus rechtmäßigen, nachvollziehbaren und konfliktfreien Quellen stammen. Die Ware befindet sich in seinem uneingeschränkten Eigentum und ist frei von Rechten Dritter, insbesondere weder verpfändet noch sicherungsübereignet. Der Kunde versichert ferner, dass weder die Ware noch die verwendeten oder erhaltenen Barmittel unmittelbar oder mittelbar mit strafbaren Handlungen, terroristischen Aktivitäten, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung in Zusammenhang stehen und dass er voll geschäftsfähig ist. Der Kunde erklärt zudem, keine politisch exponierte Person (PEP) im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu sein und dass die jeweilige Transaktion – einschließlich etwaiger Bargeldzahlungen – in keinerlei Zusammenhang mit einer solchen Stellung steht. Der Kunde bestätigt, dass sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemachten Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß sind, und verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen. § 3 Beschaffenheit und Rücknahme Ergibt sich im Rahmen nachträglicher Prüfungen, Analysen oder behördlicher Anforderungen, dass die angelieferten Gegenstände nicht dem zugesicherten Edelmetallgehalt oder der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Gegenstände Zug um Zug gegen Rückerstattung des ausbezahlten Kaufpreises zurückzunehmen. § 4 Eigenverantwortung des Kunden (steuerlich, rechtlich, wirtschaftlich) Der Kunde handelt im Rahmen sämtlicher Transaktionen eigenverantwortlich. Das Unternehmen erbringt keine steuerliche, rechtliche oder individuelle wirtschaftliche Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die steuerlichen, rechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Transaktion – insbesondere im Zusammenhang mit Bargeldgeschäften sowie mit dem Erwerb, Halten oder der Veräußerung von Edelmetallen oder Investmentprodukten – zu prüfen und seinen gesetzlichen Erklärungspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. § 5 Haftung, Freistellung und Rückabwicklung Der Kunde haftet dem Unternehmen für Schäden, die diesem infolge schuldhaft unrichtiger, unvollständiger oder wahrheitswidriger Angaben des Kunden oder aufgrund einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Erklärungen entstehen. Die Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, die für den Kunden bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen von Ansprüchen Dritter sowie von behördlichen oder gerichtlichen Maßnahmen freizustellen, sofern und soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, auf einer fehlenden Berechtigung zur Verfügung über die Ware oder Barmittel oder auf der mangelnden Übereinstimmung der Ware mit den zugesicherten Eigenschaften beruhen. Das Unternehmen ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten für falsche oder unvollständige Angaben, bei Verdacht auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder bei geldwäsche-, steuer- oder aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalten die Auszahlung des Kaufpreises zurückzuhalten, bereits ausgezahlte Beträge zurückzufordern, die Ware zurückzubehalten oder die Transaktion ganz oder teilweise rückabzuwickeln sowie – soweit gesetzlich zulässig oder verpflichtend – die zuständigen Behörden zu informieren. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt; weitergehende gesetzliche Ansprüche des Unternehmens bleiben ebenfalls unberührt. § 6 Bargeldgeschäfte und gesetzliche Vorgaben Bargeldgeschäfte werden ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Das Unternehmen ist berechtigt, Bargeldzahlungen abzulehnen oder auf unbare Zahlungsarten zu verweisen, sofern dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anordnungen oder interner Compliance-Regelungen erforderlich ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gesetzliche Identifizierungs-, Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten bestehen können, und erklärt sich mit deren Durchführung einverstanden. § 7 Vorbehalt gesetzlicher Pflichten Das Unternehmen behält sich vor, Transaktionen ganz oder teilweise abzulehnen, auszusetzen oder rückabzuwickeln, sofern dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder zwingender Compliance-Vorgaben erforderlich ist. Zwingende gesetzliche Rechte und Pflichten der Parteien bleiben unberührt. § 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird Dornbirn vereinbart. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern, insbesondere die Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) über den Gerichtsstand, bleiben hiervon unberührt. § 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt. § 10 Stand der AGB Stand: 02.07.2026